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Der Grüne Star
Was ist ein Grüner Star? (Seitenanfang) Es handelt sich um einen langsam fortschreitenden Sehnervenschwund mit Verfall des Gesichtsfeldes. Auslöser können eine schlechte Durchblutungssituation des Sehnervenkopfes und eine krankhafte Erhöhung des Augeninnendruckes sein.
Der Glaukom-Kranke bemerkt die schleichende Einschränkung des Sehvermögens meist erst dann, wenn es (fast) zu spät ist. Schäden, die der Grüne Star einmal angerichtet hat, sind nicht mehr reparabel. Eine rechtzeitige, das heißt so früh wie möglich einsetzende Behandlung kann dies aber verhindern. Wie kann man vorsorgen? (Seitenanfang) Der Augenarzt nimmt eine gezielte Untersuchung der Sehnerven vor und bewertet sie zusammen mit der Messung des Augeninnendruckes und der Sehkraft. Dann kann er Ihnen eine der folgenden Auskünfte geben:
Wie kann man behandeln? (Seitenanfang) Frühzeitig erkannt, hat der Grüne Star heute den Schrecken früherer Jahre verloren. Mit den modernen, gut verträglichen Augentropfen kann eigentlich fast immer der Augeninnendruck so gesenkt und die Durchblutungssituation des Sehnerven soweit verbessert werden, dass ernste und weitreichende Schäden vermieden werden können. Unterschiedliche Laserverfahren stehen als weitere Massnahmen ebenfalls zur Verfügung. Operiert werden braucht nur noch in Ausnahmefällen. Rechtzeitig erkannt und behandelt, darf der Grüne Star heute nicht mehr zur Erblindung führen. Wer trägt die Kosten? (Seitenanfang) Anders als bei der Krebsfrüherkennung, wo die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden, gehört die Untersuchung zur Früherkennung des Glaukoms leider (bisher) nicht zu den gesetzlichen Vorsorgeleistungen. Dafür bezahlen Sie privat ein Honorar an Ihre(n) Augenärztin/Augenarzt (in der Regel um 25 Euro). Zur Zeit gibt es aber Bestrebungen, auch diese Vorsorgeuntersuchung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen. Unabhängig davon werden alle Patientinnen und Patienten, die sich bisher wegen des Grünen Stars oder eines Verdachts auf Glaukom in Behandlung oder Kontrolle befanden oder die für ein Glaukom typische Symptome oder Befunde aufweisen, unverändert zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse untersucht und behandelt. |
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Stand: 19.11.2007